Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MJ’s Street Revolution – Foodtruck & Eventcatering
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Buchungen und Leistungen von MJ’s Street Revolution, insbesondere für Foodtruck-Einsätze, Caterings, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstage, Vereinsfeste, Märkte, Festivals und sonstige private oder gewerbliche Veranstaltungen.

(2) Vertragspartner ist derjenige, der die Buchung gegenüber MJ’s Street Revolution vornimmt bzw. das Angebot annimmt (nachfolgend „Auftraggeber“).

(3) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anfrage, Angebot und verbindliche Buchung

(1) Anfragen über die Homepage, WhatsApp, E-Mail, Telefon oder soziale Medien stellen zunächst noch keine verbindliche Buchung dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von MJ’s Street Revolution innerhalb der darin genannten Frist annimmt und MJ’s Street Revolution die Buchung bestätigt bzw. die Annahme des Auftrags anderweitig erklärt.

(3) Mit Zustandekommen des Vertrags wird der vereinbarte Veranstaltungstermin für den Auftraggeber verbindlich reserviert.

(4) Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Gästezahl, Speisenauswahl oder Leistungsumfang bedürfen der Abstimmung mit MJ’s Street Revolution. Hierdurch entstehende Mehrkosten können zusätzlich berechnet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(2) Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber beauftragt werden, können zusätzlich berechnet werden.

(3) Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Frist zu leisten.

(4) Der verbleibende Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach Durchführung der Veranstaltung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei größeren Veranstaltungen kann MJ’s Street Revolution angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbaren. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Gästezahl und Mengenplanung

(1) Die vom Auftraggeber mitgeteilte Gäste- bzw. Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für Personal-, Waren- und Produktionsplanung.

(2) Die endgültige Gästezahl ist spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.

(3) Nach Ablauf dieser Frist kann eine Reduzierung der Gästezahl nur berücksichtigt werden, soweit hierdurch tatsächlich noch Kosten eingespart werden können.

(4) Erhöht sich die Gästezahl, bemüht sich MJ’s Street Revolution, die zusätzlichen Gäste zu versorgen. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn die Änderung ausdrücklich bestätigt wurde.

§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, gegenüber MJ’s Street Revolution erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei MJ’s Street Revolution.

(2) Da für eine Veranstaltung ein bestimmter Termin verbindlich reserviert und dadurch die Annahme anderer Aufträge für diesen Zeitraum eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, ist MJ’s Street Revolution bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Stornierung berechtigt, folgenden pauschalierten Schadensersatz als Ausfallentschädigung zu verlangen:

  • bis 60 Kalendertage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
  • 59 bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Auftragswertes
  • 29 bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 40 % des vereinbarten Auftragswertes
  • 13 bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Auftragswertes
  • 6 bis 2 Kalendertage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Auftragswertes
  • ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen/Nichtdurchführung ohne rechtzeitige Stornierung: 90 % des vereinbarten Auftragswertes

(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MJ’s Street Revolution überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

(4) MJ’s Street Revolution bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund der Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist. Ein über die Pauschale hinausgehender Schaden wird nur geltend gemacht, soweit dies gesetzlich zulässig ist und konkret nachgewiesen wird.

(5) Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten oder individuell für die Veranstaltung getätigte Aufwendungen können, soweit rechtlich zulässig, zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht bereits durch die jeweilige Stornopauschale abgegolten sind.

(6) Kann der stornierte Termin anderweitig vergeben werden, werden dadurch ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Erlöse bei der Berechnung des Schadens berücksichtigt.

§ 6 Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung

(1) Wird eine Veranstaltung durch den Auftraggeber abgesagt, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5.

(2) Eine gewünschte Verschiebung auf einen anderen Termin stellt grundsätzlich eine Änderung des bestehenden Vertrags dar und bedarf der Zustimmung von MJ’s Street Revolution.

(3) Ist der gewünschte Ersatztermin verfügbar, kann MJ’s Street Revolution einer Umbuchung zustimmen.

(4) Bereits entstandene Kosten können auch bei einer Umbuchung berechnet werden.

§ 7 Wetter und Outdoor-Veranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber grundsätzlich das Veranstaltungs- und Wetterrisiko, soweit die Durchführung der vereinbarten Leistung trotz der Wetterbedingungen objektiv möglich und zumutbar bleibt.

(2) Regen, niedrige Temperaturen oder gewöhnliche wetterbedingte Beeinträchtigungen berechtigen daher nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass am Veranstaltungsort geeignete und sichere Bedingungen für den Betrieb des Foodtrucks vorhanden sind.

(4) Ist eine Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Wetterereignisse, behördlicher Anordnungen oder anderer Umstände objektiv unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Veranstaltungsort für die Zufahrt, Aufstellung und den Betrieb des Foodtrucks geeignet ist. Insbesondere müssen, soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich, vorhanden bzw. gewährleistet sein:

  • ausreichende Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten,
  • ein ausreichend befestigter und tragfähiger Stellplatz,
  • die erforderlichen Stromanschlüsse,
  • gegebenenfalls Frischwasserversorgung,
  • erforderliche Zufahrts-, Stand- oder Veranstaltungsgenehmigungen,
  • ausreichender Abstand zu Gefahrenquellen und
  • die Einhaltung örtlicher Sicherheitsbestimmungen.

Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch von MJ’s Street Revolution nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 9 Wartezeiten und Verzögerungen

(1) Verzögerungen im Veranstaltungsablauf sind MJ’s Street Revolution möglichst frühzeitig mitzuteilen.

(2) Entstehen durch vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen erhebliche zusätzliche Personal-, Stand- oder Betriebskosten, können diese nach vorheriger Information des Auftraggebers angemessen zusätzlich berechnet werden.

§ 10 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse

(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Hierzu können insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, erhebliche Unwetter, Straßensperrungen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei unverzüglich über entsprechende Umstände zu informieren.

§ 11 Ausfall durch MJ’s Street Revolution

(1) Sollte MJ’s Street Revolution eine Veranstaltung aus einem von MJ’s Street Revolution zu vertretenden Grund nicht durchführen können, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(3) Bei kurzfristigen technischen Problemen ist MJ’s Street Revolution berechtigt, soweit für den Auftraggeber zumutbar, eine gleichwertige alternative Lösung zur Erbringung der vereinbarten Leistung anzubieten.

§ 12 Speisen, Allergene und Unverträglichkeiten

(1) Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

(2) Besondere Allergien oder Unverträglichkeiten sollten MJ’s Street Revolution möglichst bereits bei der Buchung, spätestens jedoch vor der Veranstaltung, mitgeteilt werden.

(3) Bei sehr schweren Allergien kann trotz größtmöglicher Sorgfalt eine vollständige Vermeidung unbeabsichtigter Kreuzkontakte in einer Foodtruck- bzw. Gastronomieküche nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

§ 13 Mitgebrachte Speisen und Getränke

Für Speisen und Getränke, die vom Auftraggeber oder von Gästen selbst mitgebracht, gelagert oder ausgegeben werden, übernimmt MJ’s Street Revolution keine Verantwortung, soweit ein Schaden nicht von MJ’s Street Revolution verursacht wurde.

§ 14 Haftung

(1) MJ’s Street Revolution haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 15 Beschädigungen am Foodtruck und an Ausstattung

Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Für Schäden, die von Gästen oder sonstigen Dritten verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

§ 16 Verbraucher und Widerrufsrecht

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme eingreift, richtet sich nach Art und Inhalt des jeweiligen Vertrags. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Die in diesen AGB geregelte Stornierung ist von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht zu unterscheiden und schränkt dieses nicht ein.

§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Homepage von MJ’s Street Revolution.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand am Sitz von MJ’s Street Revolution vereinbart werden.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen MJ’s Street Revolution und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

MJ’s Street Revolution
Foodtruck & Eventcatering
Inhaber: Marcel Dick
Anschrift: Memminger Str. 35a, 87746 Erkheim
Telefon: +49 172 4987592
E-Mail: Marcel.dick@gmx.net
Stand: August 2026

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